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29.04.2024
29.04.2024
12086 Bundessozialgericht

Anspruch auf Zinsen bei Nachzahlung von Sozialleistungen

01.09.2020Wem zunächst zu Unrecht Sozialleistungen verwehrt werden und wer später eine Nachzahlung erhält, kann Anspruch auf Zinsen haben. Der Anspruch auf Verzinsung entsteht nach Ablauf eines Kalendermonats nach dem Eintritt der Fälligkeit. Fällig werden Ansprüche auf Sozialleistungen mit ihrem Entstehen. Dies geht aus einem Urteil des Bundes­sozialgerichts hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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