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28.04.2024
28.04.2024
11510 Bundesgerichtshof

Anspruch auf Trittschallschutz nach Austausch des Teppichbodens durch Fliesen

29.06.2020Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass ein Wohnungseigentümer von einem anderen Wohnungseigentümer, der in seiner Wohnung den Bodenbelag ausgetauscht hat (Fliesen statt Teppichboden), die Einhaltung der schall-schutztechnischen Mindest­anforderungen nach der DIN 4109 auch dann verlangen kann, wenn die Trittschalldämmung des Gemeinschaft­seigentums mangelhaft ist und ohne diesen Mangel der Trittschall den schallschutz­technischen Mindest­anforderungen entspräche.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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