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27.04.2024
27.04.2024
11327 Sozialgericht Dresden

Anspruch auf Krankenkassen-Bonus auch für Kauf eines Smartphones statt eines Fitnessarmbandes

29.05.2020Für das Bonusprogramm der AOK Plus reichte es aus, wenn der Versicherte statt eines am Handgelenk getragenen Armbands (sogenanntes "Wearable") ein Smartphone erwarb, das ebenfalls diverse Daten wie Schritte, Puls, Kalorienverbrauch und zurückgelegte Distanz seines Trägers messen konnte. Soweit die Satzung der Krankenkasse für den Erwerb eines "Fitnesstrackers" einen Bonus vorsah, musste dieser auch gewährt werden, wenn der Versicherte ein Smartphone mit diesen Funktionalitäten kaufte. Dies hat das Sozial-gericht Dresden entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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