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27.04.2024
27.04.2024
19792 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Anspruch auf Änderung des Familien- und Geburtsnamens umfasst nicht Streichung des Geburtsnamens

05.12.2022Der mögliche Anspruch auf Änderung des Familien- und Geburtsnamens umfasst nicht die Streichung des Geburtsnamens. Es besteht kein Anspruch auf Wegfall des Geburtsnamens. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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