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04.05.2024
04.05.2024
10418 Oberlandesgericht Hamm

Ans Ohr halten des Telefons beim Autofahren kann als verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons während der Autofahrt angesehen werden

17.02.2020Ist auf dem Lichtbilder einer Polizeikontrolle deutlich zu erkennen, dass ein Autofahrer ein Mobiltelefon in der linken Hand und an sein linkes Ohr hält, kann bereits aus dieser eindeutigen und für ein Telefonieren typischen Art und Weise des Haltens des Mobiltelefons geschlossen werden, dass eine während des Fahrens verbotswidrige Nutzung des Geräts vorliegt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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