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29.04.2024
29.04.2024
16337 Verfassungsgerichtshof Berlin

Angriffe der Initiative "Deutsche Wohnen und Co enteignen" gegen die amtliche Mitteilung über den Volksentscheid erfolglos

18.08.2021Die Kostenschätzung des Berliner Senats in der amtlichen Mitteilung zum Volksentscheid "Deutsche Wohnen und Co enteignen" verstößt nicht gegen das Sachlichkeitsgebot. Das hat der Verfassungs­gerichts­hof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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