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30.04.2024
30.04.2024
12357 Verwaltungsgericht Köln

Anfechtung einer Personalratswahl wegen coronabedingter Einschränkungen bleibt ohne Erfolg

09.10.2020Die Wahl des Personalrats der Zentrale der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) muss nicht wiederholt werden. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte in einem Wahl­anfechtungs­verfahren den Antrag ab, die Wahl für ungültig zu erklären. Die Antragsteller hatten geltend gemacht, aufgrund von Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie sei die Stimmabgabe am 19. März 2020 nicht ordnungsgemäß verlaufen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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