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02.05.2024
02.05.2024
21652 Bundesgerichtshof

Altersgrenze für Notare ist keine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters

29.08.2023Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Altersgrenze für Notare mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist. Gemäß § 47 Nr. 2, § 48 a der Bundesnotarordnung (BNotO) erlischt das Amt des Notars mit dem Ende des Monats, in dem er das 70. Lebensjahr vollendet.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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