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02.05.2024
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12088 Landesarbeitsgericht Köln

Als Freiberuflerinnen geführte Telefonsexdienst­leisterinnen können Arbeitnehmerinnen sein

01.09.2020Das Landesarbeits­gericht Köln hat entschieden, dass als Freiberuflerinnen geführte Telefonsexdienst­leisterinnen Arbeitnehmerinnen sind, wenn sie durch eine einseitige Steuerung und Kontrolle der Betriebsabläufe in einer Weise ihrer Selbstständigkeit beraubt werden, die über die mögliche Einflussnahme bei einem freien Dienstvertrag hinausgeht.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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