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05.09.2025
05.09.2025
26963 Verwaltungsgericht Köln

Alkoholverbot auf dem Brüsseler Platz in Köln bleibt vorerst bestehen

05.09.2025Die Allgemeinverfügung der Stadt Köln über ein nächtliches Verbot des Alkoholkonsums und des Mitführens von offenen alkoholischen Getränken auf dem Brüsseler Platz in Köln vom 14. Mai 2025 darf von der Stadt Köln vorerst weiter vollzogen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 4. September 2025 entschieden und damit den Eilantrag einer Privatperson abgelehnt, welche gegen die Allgemeinverfügung Klage erhoben hat und bereits während des laufenden Klageverfahrens auf dem Brüsseler Platz wieder nachts Alkohol konsumieren wollte.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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