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27.04.2024
27.04.2024
20509 Amtsgericht Hannover

Alkoholische Getränke stellen keine Erfrischung i.S.d. Flug­gastrechte­verordnung dar

19.04.2023Nach den Vorschriften der Flug­gastrechte­verordnung hat ein Luftfahrunternehmen den Fluggästen im Falle der Annullierung oder großen Verspätung eines Fluges "Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit" anzubieten. Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass es sich bei alkoholischen Getränken nicht um eine Erfrischung im Sinne der sog. Flug­gastrechte­verordnung handelt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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