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27.04.2024
27.04.2024
10891 Verwaltungsgericht Frankfurt am Main

Aktionär kann nicht im Wege des Eilrechtsschutzes Untersagung einer Hauptversammlung wegen Corona-Pandemie erreichen

02.04.2020Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat einem Eil­rechts­schutz­begehren eines Aktionärs gegen die Stadt Frankfurt am Main auf Untersagung der Durchführung einer für den Mai 2020 geplanten Hauptversammlung abgelehnt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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