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28.04.2024
28.04.2024
22581 Kanzlei Nussmann

Änderung der Unterhalts­leitlinien und der Düsseldorfer Tabelle seit dem 1. Januar 2024

03.01.2024Der Fachanwalt für Familienrecht weist auf den geänderten Kindesunterhalt hin. Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Dresden haben die ab 1. Januar 2024 geltende „Düsseldorfer Tabelle“ geändert. Die erhöhten Kindesunter­haltsbeträge beruhen auf der Mindestun­terhaltsver­ordnung. Das hälftige Kindergeld ist abzuziehen. Angepasst wurden auch die seit Jahren unveränderten Selbstbehalte. Hierbei handelt es sich, so der der Anwalt für Scheidung …Änderung der Unterhalts­leitlinien und der Düsseldorfer Tabelle seit dem 1. Januar 2024 Weiterlesen »Der Beitrag Änderung der Unterhalts­leitlinien und der Düsseldorfer Tabelle seit dem 1. Januar 2024 erschien zuerst auf Kanzlei Nussmann.Weiterlesen auf www.kanzlei-nussmann.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kanzlei-nussmann.de
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