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29.04.2024
29.04.2024
15973 Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Abwasser­entgelt­satzung für die Ortsgemeinden der früheren Verbandsgemeinde wirksam

19.07.2021Die Satzung der Stadt Bad Kreuznach für die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung in den Ortsgemeinden der früheren Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg (Abwasser­entgelt­satzung) ist wirksam. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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