wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
11.05.2025
11.05.2025
20899 SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Abmahnung bei Zuspätkommen

28.04.2023Abmahnung bei ZuspätkommenWer wiederholt trotz einschlä­giger Abmah­nungen zu spät zur Arbeit kommt, riskiert eine verhal­tens­be­dingte Kündigung. Damit die Kündigung dem Verhält­nis­mä­ßig­keits­grundsatz genüge, müsse bei weniger schwe­rewie­genden Pflicht­ver­stößen vor Ausspruch der Kündigung das Verhalten des Arbeit­nehmers aber mehrfach abgemahnt werden. Würden dabei mehrere Abmah­nungen am gleichen Tag zeitgleich erteilt, so gelten diese als eine einheit­liche Abmahnung. So hat das Landes­ar­beits­ge­richt Köln entschieden.Der Arbeit­geber kann den Arbeits­vertrag frist­gemäß kündigen, wenn ein Kündi­gungs­grund vorliegt. Dieser kann im Verhalten des Arbeit­nehmers liegen, wenn dies eine Arbeits­pflicht­ver­letzung darstellt. Damit die ...Weiterlesen auf www.ihr-arbeitsrecht.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.ihr-arbeitsrecht.de
www.ihr-arbeitsrecht.de mehr von www.ihr-arbeitsrecht.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Abmahnung_bei_Zuspaetkommen