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05.05.2024
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9805 Oberlandesgericht Stuttgart

Abgasskandal: Volkswagen AG muss Kfz-Verkäufen der Jahre 2013 und 2015 Schadensersatz wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zahlen

02.12.2019Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) im Zusammenhang mit dem Erwerb von Fahrzeugen mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 zur Rücknahme der Fahrzeuge und zur Rückzahlung der Kaufpreise abzüglich einer Nutzungs­ent­schädigung verurteilt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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