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28.04.2024
28.04.2024
15975 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

30 m hoher Funkmast in reinem Wohngebiet zulässig

19.07.2021Ein 30 m hoher Funkmast ist in einem reinen Wohngebiet als Nebenanlage im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO zulässig. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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