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29.04.2024
29.04.2024
19827 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

3.000 € Geldbuße wegen Vereinnahmens einer unangemessen hohen Miete unter Ausnutzung eines geringen Angebots

09.12.2022Das Amtsgericht hatte den Betroffenen wegen vorsätzlichen Vereinnahmens einer unangemessenen hohen Miete unter Ausnutzung des in Frankfurt am Main herrschenden Miet­wohnungs­angebotes zu einer Geldbuße von 3.000,00 € verurteilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Entscheidung diese Verurteilung bestätigt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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