wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
05.08.2025
05.08.2025
26301 GSP Dr. Glaser & Scheidt

§ 2306 BGB: Erbe ausschlagen oder Pflichtteil verlangen?

04.08.2025Was bei beschwerten Testamenten, widersprüchlicher Erbfolge und Anfechtung der Ausschlagung gilt. Nicht jede testamentarische Erbeinsetzung ist uneingeschränkt vorteilhaft. Oft verbinden Erblasser ihre Verfügungen mit Auflagen oder Vermächtnissen, die den Erben finanziell oder rechtlich belasten. § 2306 BGB schützt insbesondere pflichtteils­berechtigte Erben in solchen Fällen: Wer nur unter bestimmten Bedingungen oder mit erheblichen Beschränkungen bedacht wurde, hat […]Der Beitrag § 2306 BGB: Erbe ausschlagen oder Pflichtteil verlangen? erschien zuerst auf Scheidt Kalthoff & Partner - Rechtsanwaelte.Weiterlesen auf rechtsanwaelte-gsp.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwaelte-gsp.de
rechtsanwaelte-gsp.de mehr von rechtsanwaelte-gsp.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/2306_BGB_Erbe_ausschlagen_oder_Pflichtteil_verlangen