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29.04.2024
29.04.2024
12209 Finanzgericht Münster

Zurechnung des Kirchensteuer-Erstattungs­überhangs auch bei fehlender steuerlicher Auswirkung in früheren Jahren

17.09.2020Das Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass ein Kirchensteuer-Erstattungsüberhang auch insoweit dem Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG hinzuzurechnen ist, als sich die Kirchensteuer im Zahlungsjahr wegen eines negativen zu versteuernden Einkommens nicht ausgewirkt hat.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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