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29.04.2024
29.04.2024
20697 Amtsgericht Steinfurt

Zulässigkeit von unterschiedlichen Abrechnungs­zeiträumen für Heizkosten und übrige Nebenkosten

24.05.2023Im Rahmen einer Betriebs­kosten­abrechnung können die Heizkosten und die übrigen Nebenkosten für unterschiedliche Zeiträume abgerechnet werden. Dadurch wird die Abrechnung nicht unwirksam. Dies hat das Amtsgericht Steinfurt entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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