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27.04.2024
27.04.2024
11011 Arbeitsgericht Gießen

Zulässiger Streik in Betrieben der Gesundheitsvorsorge trotz Virus-Pandemie bei Sicherstellung eines Notdienstes

24.04.2020Betriebe der Gesundheitsvorsorge dürfen auch bei einer Virus-Pandemie bestreikt werden, wenn ein Notdienst sichergestellt wird. Der Abschluss einer Not­dienst­vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der Gewerkschaft ist nicht erforderlich. Dies hat das Arbeitsgericht Gießen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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