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02.05.2024
02.05.2024
10306 Bundesverwaltungsgericht

Zucker im Wein: Anreicherung mit Saccharose darf nur der Erhöhung des vorhandenen Alkoholgehalts und nicht der Restsüße dienen

31.01.2020Das Bundes­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass die Zuckerung eines Weinerzeugnisses in der Gärphase nur der Erhöhung des Alkoholgehalts dienen darf. Sie darf nicht zu einer Umgehung des Verbots führen, den Wein mit Zucker (Saccharose) zu süßen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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