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30.04.2024
30.04.2024
14739 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Zu wenig Hochschullehrer korrigieren juristische Examensklausuren

21.04.2021Das Obe­rverwaltungs­gericht hat in einer Grundsatz­entscheidung der Klage einer Jurastudentin stattgegeben, die die staatliche Pflichtfachprüfung als Teil der ersten Prüfung (früher: erstes juristisches Staatsexamen) beim Justizprüfungsamt Hamm nicht bestanden hatte. Entgegen den rechtlichen Vorgaben, von denen seit Jahren regelmäßig abgewichen werde, seien ihre Klausuren nicht auch durch einen Hochschullehrer korrigiert worden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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