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02.05.2024
02.05.2024
21729 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Zu den Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffenschrank­schlüsseln

04.09.2023Schlüssel zu einem Waffenschrank sind in einem Behältnis aufzubewahren, das seinerseits den gesetzlichen Sicherheits­standards an die Aufbewahrung der im Waffenschrank befindlichen Waffen und Munition entspricht. Das hat das Oberverwal­tungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden. Den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse wegen unzureichender Aufbewahrung der Waffenschrank­schlüssel im Einzelfall eines Jägers aus Duisburg hat es allerdings für rechtswidrig gehalten.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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