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28.04.2024
28.04.2024
10388 Oberlandesgericht Dresden

Zu Eigen machen einer Bewertung durch Be­wertungs­portal­betreiber wegen Prüfung einer Bewertung und Löschung einzelner Aussagen

11.02.2020Prüft der Betreiber eines Bewertungsportals eine Bewertung und löscht einzelne Aussagen, so macht er sich die Bewertung zu Eigen. Er kann dann als unmittelbarer Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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