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28.04.2024
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Zahlungen bei illegalem Online­glücks­spiel: Mitwirkungs­verbot gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV

07.01.2020Mit dem durch unsere Anwalts­kanzlei erstrittenen Urteil hat das LG Ulm am 16.12.2019 völlig zu Recht bestätigt, dass es sich bei dem Mitwirkungs­verbot an Zahlungen im Zusammenhang mit illegalem Online­glücks­spiel gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV um ein gesetzliches Verbot im Sinne des § 134 BGB handelt. Weiterlesen auf www.anwaltsregister.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwaltsregister.de
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