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28.04.2024
28.04.2024
16975 Oberlandesgericht Nürnberg

Wunschmutter bei Leihmutterschaft hat kein Anspruch auf Umgang mit dem Kind wie leibliche Mutter

13.10.2021Bei einer Leihmutterschaft hat die Wunschmutter nach der Trennung vom Kindesvater keinen Anspruch auf Umgang wie die leibliche Mutter gemäß § 1684 BGB. Es kann sich aber aus § 1685 Abs. 2 BGB ein Umgangsrecht bei bestehender sozial-familiärer Beziehung ergeben. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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