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29.04.2024
29.04.2024
19808 Landgericht Frankfurt am Main

Wohnungseigentümern darf nicht wegen begrenzter Raumgröße Teilnahme an Eigen­tümer­versammlung verweigert werden

07.12.2022Den Wohnungseigentümern darf nicht wegen der begrenzten Raumgröße die Teilnahme an der Eigen­tümer­versammlung verweigert werden. Dies stellt einen schwerwiegenden Eingriff in den Kernbereich der Mitglied­schafts­rechte dar. Schon allein deswegen können sämtliche Beschlüsse für unwirksam erklärt werden. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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