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28.04.2024
28.04.2024
17135 Landgericht Frankfurt am Main

Wohnungseigentümer muss Lärmstörungen geringer Intensität durch psychisch kranke Nachbarin hinnehmen

08.11.2021Ein Wohnungseigentümer hat Lärmstörungen von geringer Intensität, die von einer psychisch kranken Nachbarin ausgehen, hinzunehmen. Kann die Lärmstörung durch das Schließen des Fensters unterbunden werden, so ist dem Wohnungseigentümer dies zumutbar. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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