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28.04.2024
28.04.2024
20017 Kammergericht Berlin

Winterliche Räum- und Streupflicht bei ernsthafter lokaler Glättegefahr

17.01.2023Die winterliche Räum- und Streupflicht gilt nicht erst dann, wenn eine allgemeine Glätte vorliegt, sondern bereits bei einer ernsthaften lokalen Glätte. Dies gilt auch für einen Dritten, der die Winterdienstpflicht für den primär Verantwortlichen übernommen hat. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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