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03.05.2024
03.05.2024
15964 Verwaltungsgericht Koblenz

Werbeanlage innerhalb von Bad Ems darf errichtet werden

16.07.2021Die Werbeanlagensatzung der Stadt Bad Ems steht der Erteilung der Genehmigung für eine beleuchtete, doppelseitige Werbeanlage auf einem Monofuß für geklebte Plakate oder Folien nicht entgegen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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