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27.04.2024
27.04.2024
6427 SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Scheidung und Familienrecht

Wenn der Ehepartner nicht zum Scheidungstermin erscheint

15.02.2019Persönliches Erscheinen im Scheidungstermin ist PflichtDie Pflicht zum persönlichen Erscheinen vor dem Familiengericht im Scheidungstermin ergibt sich aus § 128 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen). Danach soll das Gericht „das persönliche Erscheinen der Ehegatten anordnen und sie anhören“.Das grundsätzlich vorgeschriebene persönliche Erscheinen heißt, dass die Ehegatten nicht ihren Anwalt allein in die Verhandlung schicken können, sondern sie selbst erscheinen müssen. Von dieser Pflicht zum persönlichen Erscheinen gibt es nur wenige gesetzliche Ausnahmen. So kann ein Ehepartner aus gesundheitlichen Gründen beantragen, nicht erscheinen zu müssen. Es muss sich allerdings um eine so gravierende Gesundheits­beeinträchtigung handeln, dass ...Weiterlesen auf scheidung.servicesLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf scheidung.services
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