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28.04.2024
28.04.2024
17522 Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht

Wattenmeer: Keine Haftung für Sturz auf Treppe zum Watt

05.01.2022Auf die typischen Gefahren des Meeresstrandes müssen sich Badegäste einstellen. An die Rutschfestigkeit außendeichs am Meer gelegener Badetreppen sind deshalb nicht die gleichen Anforderungen zu stellen, die für Treppen in Sport- und Arbeitsstätten gelten.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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