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29.09.2026
29.09.2026
28621 Taher

Vorwurf des sexuellen Missbrauchs des eigenen Kindes – Wenn Strafverfahren, Jugendamt und Familiengericht gleichzeitig eingreifen

03.08.2026Kaum ein strafrechtlicher Vorwurf hat so weitreichende Folgen wie der Verdacht eines Sexualdelikts zum Nachteil des eigenen Kindes. Bereits der Anfangsverdacht reicht häufig aus, damit nicht nur ein Strafverfahren eingeleitet wird, sondern gleichzeitig das Jugendamt tätig wird und familienge­richtliche Maßnahmen folgen.Viele Betroffene glauben, es gehe zunächst „nur“ um das Strafverfahren. Das ist ein schwerer Fehler. In der Praxis greifen Strafrecht und Familienrecht unmittelbar ineinander. Wer diese Schnittstellen nicht kennt, riskiert schwerwiegende Konsequenzen – bis hin zum vollständigen Entzug des Sorgerechts oder Umgangsverboten. ...Weiterlesen auf kanzlei-taher.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-taher.de
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