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27.04.2024
27.04.2024
18987 Landgericht Frankfurt am Main

Voraussetzung für Forderung der Hausgeldzahlung ist Beschluss über Wirtschaftsplan

27.07.2022Die Zahlung von Hausgeld kann nur verlangt werden, wenn ein beschlossener Wirtschaftsplan vorliegt. Zudem steht der Zahlungsanspruch der Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft zu und nicht dem einzelnen Wohnungseigentümer. Dies gilt auch in einer Zwei-Personen-Gemeinschaft. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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