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27.04.2024
27.04.2024
19322 Verwaltungsgericht Karlsruhe

Vorabinformation über Urteilsverkündung am Vorabend nur für ausgewählte Journalisten - Pressearbeit des Bundesver­fassungsgerichts verletzt keine Parteienrechte der AfD

13.09.2022Wenn das Bundesver­fassungsgericht bereits am Vorabend von wichtigen Urteilsverkündungen einem kleinen berechtigten Kreis von Journalistinnen und Journalisten die Pressemitteilung zukommen lässt, dann verletzt es damit keine Rechte der AfD. Dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden. Die AfD hatte gegen die Pressearbeit des Bundesver­fassungsgerichts geklagt. Ihrer Ansicht nach seien Verfahrens­beteiligte, die den Ausgang des Verfahrens erst am Tag der Verkündung erfahren, gegenüber Journalisten im Nachteil.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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