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27.04.2024
27.04.2024
16946 Oberlandesgericht Hamm

Vertragliche Schadens­ersatz­ansprüche wegen Unfalls auf einem Bahnhof müssen gegen Beförderung ausführendes Eisen­bahn­verkehrs­unternehmen gerichtet werden

08.10.2021Verunfallt ein Fahrgast auf einen Bahnhof, so richten sich vertragliche Schadens­ersatz­ansprüche gegen das Eisen­bahn­verkehrs­unternehmen, mit dem der Beförderungsvertrag geschlossen wurde. Deliktische Ansprüche sind gegen das Eisen­bahn­infrastruktur­unternehmen zu richten, welches den Bahnhof betreibt. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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