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26.07.2025
26.07.2025
26256 Oberlandesgericht Hamm

Verstoß gegen Umgangsregelung rechtfertigt bei stabiler und nachvollziehbarer Weigerung des 14-jährigen Kindes keine Verhängung von Ordnungsmitteln

25.07.2025Weigert sich ein 14-jähriges Kind stabil und nachvollziehbar den Umgang mit einem Elternteil wahrzunehmen, so rechtfertig dies keine Verhängung von Ordnungsmitteln gegen den anderen Elternteil wegen Verstoßes gegen die Umgangsregelung. Der Wille eines 14-jährigen Kindes ist von erheblicher Bedeutung. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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