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28.04.2024
28.04.2024
11554 Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein

Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge möglich: Luftreinhalteplan für Kiel unzureichend

03.07.2020Auf die Klage der Deutschen Umwelthilfe hat das OVG Schleswig das Umweltministerium des Landes Schleswig-Holstein verurteilt, den geltenden Luftreinhalteplan Kiel zu ändern. Das Ministerium dürfe nicht davon ausgehen, dass der im Plan vorgesehene Einsatz von Luftfilteranlagen zur Einhaltung der für Stickstoffdioxide geltenden Grenzwerte führe. Konsequenz wäre, dass noch in diesem Jahr ein Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge vorzusehen sei, sobald sich abzeichne, dass die Grenzwerte für das Jahr 2020 anders nicht eingehalten werden können.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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