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27.04.2024
27.04.2024
19419 Oberlandesgericht Zweibrücken

Verkehrs­sicherungspflicht im Wald - Zur Haftung bei Verletzung beim Besteigen eines „Holzpolters“ -

27.09.2022Wer einen Holzpolter besteigt und dabei verletzt wird, weil Holzstämme infolge des Besteigens verrutschen bzw. ins Rollen kommen, handelt auf eigene Gefahr. Der den Wald Bewirtschaftende haftet hierfür grundsätzlich nicht. Die hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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