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27.04.2024
27.04.2024
19848 Amtsgericht Hamburg

Vergütungspflicht für Kostenvoranschlag setzt Vorliegen einer ausdrücklichen und unmiss­verständlichen Vereinbarung voraus

14.12.2022Die Vergütungspflicht für einen Kostenvoranschlag setzt das Vorliegen einer ausdrücklichen und unmiss­verständlichen Vereinbarung voraus. Eine stillschweigende Absprache über die Kostenpflicht ist gemäß § 632 Abs. 3 BGB regelmäßig ausgeschlossen. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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