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01.05.2024
01.05.2024
11575 Verwaltungsgericht Mainz

Verfassungswidrige Rechtsgrundlage ändert nichts an bestandskräftigen Gebührenbescheid

07.07.2020kein Anspruch der Klägerin auf Änderung ihres bestandskräftigen Gebührenbescheids Das rückwirkende Inkrafttreten einer günstigeren Gebührenvorschrift verpflichtet eine Behörde nicht zum Erlass eines neuen Gebührenbescheids, wenn der - auf verfassungswidrigem Recht beruhende - Bescheid bestandskräftig geworden ist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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