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30.04.2024
30.04.2024
15683 Oberlandesgericht Zweibrücken

Vater­schafts­anfechtung: Kein Erfordernis einer eidesstattlichen Versicherung bei unstreitigen Bestehens der biologischen Vaterschaft

15.06.2021Für eine Vater­schafts­anfechtung des biologischen Vaters gemäß § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB ist dann keine eidesstattliche Versicherung erforderlich, wenn sämtliche Beteiligten und insbesondere die Kindesmutter das Bestehen der biologischen Vaterschaft bestätigen. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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