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02.05.2024
02.05.2024
19740 Bundesarbeitsgericht

Urlaubsstunden sind bei Mehr­arbeits­zuschlägen zu berücksichtigen

24.11.2022Für das Erreichen des Schwellenwertes, ab dem nach den Bestimmungen des Manteltarifvertrags für die Zeitarbeit ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Mehr­arbeits­zuschläge besteht, sind nicht nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, sondern auch genommene Urlaubsstunden zu berücksichtigen. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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