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30.04.2024
30.04.2024
17804 Landgericht Düsseldorf

Unwirksame Bank-AGB: Landgericht Düsseldorf kippt Strafzinsen auf Girokonten mit Kontoführungsgebühr

08.02.2022Das Landgericht Düsseldorf hat der Volksbank Rhein-Lippe untersagt, in ihren Giroverträgen mit Verbrauchern ein Verwahrentgelt von 0,5 Prozent Zinsen pro Jahr für Einlagen von mehr als 10.000 Euro zu vereinbaren oder sich auf eine entsprechende Klausel zu berufen. Die entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäfts­bedingungen der Bank erklärte das Gericht für unwirksam, da sie Verbraucher unangemessen benachteilige. Sie sei mit dem Grundgedanken der auf den Girovertrag anwendbaren Regelungen unvereinbar. Nach dem Gesetz gibt es keinen Anspruch auf ein Verwahrentgelt neben einer Kontoführungsgebühr.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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