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28.04.2024
28.04.2024
18824 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Unvollständige Grundlagen­ermittlung eines Architekten führt nicht zur Schadens­ersatz­pflicht für entgangene steuerliche Vergünstigungen

04.07.2022Ein mit der Grundlagen­ermittlung und Entwurfsplanung beauftragter Architekt hat seinen Auftraggeber über ein denkmal­schutz­rechtliches Genehmigungs­erfordernis aufzuklären. Zweck dieser Verpflichtung ist es, den Bauherrn in die Lage zu versetzen, die Realisierungs­chancen des Vorhabens einschätzen zu können. Nicht zum Schutzzweck der Verpflichtung gehört es dagegen, den Bauherrn vor etwaigen Steuerschäden im Zusammenhang mit bestehenden Genehmigungs­erfordernissen zu bewahren. Der Bauherr kann deshalb bei unvollständiger Grundlagen­ermittlung nicht Ersatz entgangener steuerlicher Vergünstigungen beanspruchen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Berufung der Bauherren zurückgewiesen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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