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27.04.2024
27.04.2024
21058 Verwaltungsgericht Aachen

Unterschrift auf Personalausweis setzt Erkennbarkeit von Buchstaben einer üblichen Schrift und Wiedergabe zumindest des Familiennamens voraus

19.07.2023Die Unterschrift auf einem Personalausweis setzt voraus, dass Buchstaben einer üblichen Schrift erkennbar sind und zumindest der Familienname wiedergegeben wird. Unzulässig sind Symbole, Zeichen, willkürliche Striche und Linien sowie Namensabkürzungen. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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