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29.04.2024
29.04.2024
13430 Hessisches Finanzgericht

Überlassung eines Jobtickets als Teil eines Mobilitätskonzepts zur Verringerung der Parkplatznot stellt keinen lohnsteuer­pflichtigen Sachbezug dar

08.02.2021Die Überlassung eines Jobtickets im Rahmen einer sog. Mobilitätskarte, die in erster Linie auf die Beseitigung der Parkplatznot auf den von der Arbeitgeberin unterhaltenen Parkplätzen gerichtet ist, stellt bei den Mitarbeitenden keinen lohnsteuer­pflichtigen Sachbezug dar. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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