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02.05.2024
02.05.2024
17534 Oberlandesgericht Zweibrücken

Trennungsjahr: Während der Verbüßung einer Freiheitsstrafe durch einen Ehegatten ist eine Trennung im familienrechtlichen Sinne erst dann anzunehmen, wenn der Trennungswille eines Ehegatten für den anderen Ehegatten erkennbar wird

06.01.2022Der 2. Senat des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken hat sich in einem Scheidungsverfahren mit der Frage befasst, wann das Trennungsjahr während der Inhaftierung eines Ehegatten zu laufen beginnt. Weiterhin musste der Senat entscheiden, ob die Erwerbslosigkeit und die Begehung von Straftaten durch den Ehemann den Ausschluss des Versorgungs­ausgleiches wegen grober Unbilligkeit zur Folge haben.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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